Liebe Vereinsmitglieder,
die am 20.3.15 beschlossene Satzungsänderung Berufung eines Geschäftsführers ist im gewählten Wortlaut mit der namentlichen Eintragung ins Vereinsregister verbunden. Diese haben wir ausdrücklich nicht gewollt und uns daher eine entsprechende Korrektur prüfen lassen. Sie macht allerdings eine erneute Bestätigung durch die Mitgliederversammlung erforderlich
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